Einstufung und Kennzeichnung gemäss Richtlinie 1272/2008/EC: Keine.
Nicht Kennzeichnungspflichtig nach Verordnung (EG) 1272/2008:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. H315: Verursacht Hautreizungen.H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen.Obige Kennzeichnung gilt bei Abgabe an private Endverbraucher. Kann bei empfindlichen Personen Augenreizungen verursachen.
Kann beim Verschlucken schädlich sein. Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.
Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Kontaktlinsen entfernen. Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. In ernsten Fällen einen Arzt rufen. ADR IMDG IATA Kein Gefahrgut im Sinne der oben erwähnten Vorschriften.